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Info

Werbende Telefonanrufe stellen auch dann eine unzulässige Belästigung im Sinne des UWG dar, wenn der Angerufene nur über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird. Der Kunde hat den Anrufen nicht bereits dadurch ausdrücklich zugestimmt, indem er seine Telefonnummer auf einem Formular angegeben hat.

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.05, Az.: 6U 175/04

Start Präsidium

Präsidium

 

Vorsitzender und Präsident

Werner Mayerl

Bad Wörishofen

 

1. Vicepräsident

 

2. Vicepräsident

Klaus Reichert Erich Klaus

Mainz

 

Augsburg

 

1. Kassenleiter

1. Schriftführer

Tim Hohler Margarete Pürner

Bad Wörishofen

 

Augsburg

 

2. Kassenleiter

2. Schriftführer

Andreas Brugger Barbara Mayerl
Landsberg am Lech

Bad Wörishofen

 

Die Organisation des Berufsverband Bayerischer Detektive e.V. entnehmen Sie bitte der Satzung