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Wenn eine Mutter dudet, dass ihr Sohn im Internet Handys bestellt, besitzt das Kind eine sogenannte Duldungsvollmacht. Mit der Folge, dass die Mutter für weitere Bestellungen aufkommen muss, auch wenn sie damit nicht einverstanden war.

(LG Frankfurt/M 3/13 O 28/04)

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Kontakt:

Berufsverband Bayerischer Detektive e.V.

Haunstetter Str. 112

86161 Augsburg

Tel.: 0049 (0) 821 - 56 28 18

Fax: 0049 (0) 821 - 55 10 19

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Werner Mayerl

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Klaus Reichert // Erich Klaus

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